Augsburger-Ankauf-Grupp

  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen

§ 1 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen zur Haushaltsauflösung mit der verkehrsüblichen ordentlichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare besondere Leistungen und Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss durch den Auftraggeber erweitert wird. Gegenstand ist die vertraglich vereinbarte Vornahme der Haushaltsauflösung.


§ 2 Fälligkeit des Vereinbarten Entgeltes
Die Vergütung ist bei Abnahme der Haushaltsauflösung in bar fällig.


§ 3 Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro- Gas, Dübel und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.


§ 4 Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Auftragnehmers nicht verrechenbar.


§ 5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen den Auftragnehmer ist nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


§ 6 Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.


§ 7 Gefahrentragung
Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Haushaltsauflösung. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.


§ 8 Mangelhaftungsausschluss
Nach Abnahme der Haushaltsauflösung ist, sofern im Abnahmeprotokoll nichts anderes vermerkt, von der Mängelfreiheit nach vertraglicher Vereinbarung auszugehen.
Der Auftragnehmer kann sich hierauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Mängelfreiheit übernommen hat.
Für letzteres beträgt die Frist zur Anzeige der Mängel 2 Jahre.


§ 9 Eigentumsübergang
Mit Beginn der Arbeiten gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern vor oder bei Auftragserteilung nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer.


§ 10 Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen
Der Auftragnehmer ist zum Schadensersatz verpflichtet den Erfüllungsgehilfen bei Ausführung einem Dritten widerrechtlich zufügen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Auftragnehmer bei Erfüllungsgehilfen die ordentliche Sorgfaltspflicht beachtet hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


§ 11 Haftung für Wertgegenstände u. a.
Eine Haftung für in dem aufzulösenden Haushalt befindlichen Wertgegenständen, Geld, Schmuck, Urkunden u. ä. kann nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist vor Durchführung der Haushaltsauflösung verpflichtet die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen. Für den Verlust kann der Arbeitnehmer nicht haftbar gemacht werden.


§ 12 Haftungshöchstgrenze
Gesetzliche mindestgrenzen. 


§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Augsburg


§ 14 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht

 

§ 15 Mündliche neben absprachen sind ungültig.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ankauf

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer (bei Angebot)

1. Eigentumsrecht und Auftragserteilung: Mit der Auftragserteilung zum Verkauf von Sachen und Dingen erklärt der Anbieter rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Sachen und Dingen zu sein. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragpartenrs. Ein Nachweis darüber in Form eines amtlichen Lichtbildausweises ist darüber zu erbringen. Ferner erkennt der Anbieter die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Angebote sind schriftlich oder persönlich durchzuführen.

2. Vermittlung von Dingen und Sachen: Barbara Zielinska Augsburger-Ankauf-Grupp übernimmt die Vermittlung von Gegenständen und Sachen. Die Firma behält sich das Recht vor, zu vermittelnde Gegenstöände und Sachen jederzeit ohne Angabe von Gründen in das Internet zu stellen oder daraus zu löschen bzw. eine Vermittlung zu verweigern. Die Vermittlung erfolgt zu den mit dem Anbieter und Barbara Zielinska Augsburger-Ankauf -Grupp vereinbarten Konditionen. Sollte der Anbieter die Ware anderweitig verkaufen wollen, so ist dies vorher Barbara Zielinska mitzuteilen.

3. Zusendung: Zusendungen von Schmuckstücken und anderen Gegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss das Begleitschreiben beigefügt sein, das vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Das Begleitschreiben kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg beantragt werden. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden von Barbara Zielinska nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.

4. Preisangebot: Nach Begutachtung der zugesandten Gegenstände unterbreitet Barbara Zielinska dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot. Grundlage dieses Angebotes ist unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenkurse bestimmte Tagespreis am Tag des Einganges der angebotenen Gegenstände in den Handen von Barbara Zielinska.

5. Begutachtung: Der Verkäufer gestattet im Vorfeld des Geschäftsabschlusses die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände.

6. Ankauf und Kaufpreiszahlung: Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt nach der Annahme des Angebots durch den Verkäufer und einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer Barbara Zielinska Augsburger-Ankauf-Grupp eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen. Beim Zustandekommen eines Ankaufs über 500,- EUR wird das vom Verkäufer bezahlte Porto von Barbara Zielinska Augsburger-Ankauf-Grupp erstattet. 

7. Rücksendung: Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände auf den Inhaber (Verkäufer) über, sobald die Gegenstände an das Versandunternehmen (oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben worden sind. Das Porto für Hin- und Rücksendung trägt bei Nichtzustandekommen eines Ankaufes der Verkäufer.

8. Datenschutz: Augsburger-Ankauf-Grupp Barbara Zielinska wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. Peter Hinkelmann gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die die Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen (z.B. Post, Subunternehmer.).

9. Eigentumsübertragung: Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Barbara Zielinska Augsburger-Ankauf-Grupp über.

10. Gerichtsstand: Für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben können, ist der Gerichtsstand in Augsburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. 
 

11. Mündliche neben absprachen sind ungültig.

letzte Änderung: 05.01.2014