Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen sämtliche ärztlichen Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, gemäß der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) in Rechnung zu stellen. So ist selbst das unentgeldliche Ausstellen von kurzen Attesten oder das Ausfüllen der Bonushefte der Krankenkassen ein Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs und es ist schlichtweg von unserer Berufsordnung verboten.
Wenn wir Ihren Kindern beispielsweise die Sporttauglichkeit bescheinigen, sind wir auch verpflichtet, Ihr Kind zuvor ausreichend zu untersuchen – insofern können wir also nicht nur ein Attest hierfür berechnen- Beachten Sie bitte unsere Aushänge !
Es können Ihnen noch weitere Kosten entstehen, insbesondere bei Laboranalysen (z. B. PSA-Test), die Ihnen vom jeweiligen Laborarzt separat in Rechnung gestellt werden und auf deren Höhe wir keinerlei Einfluss haben. Hinzu kommen zudem ggf. noch Kosten für Medikamente, Verbrauchsmaterialien etc.
Die Berechnung erfolgt nach den Ziffern der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Stand 1.1.1996.
* Bundesmantelvertrag § 3 Absatz 2: “Von der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen sind: ... sonstige Bescheinigungen für den Arbeitgeber, für Privatversicherungen, für andere Leistungsträger, Leichenschauscheine... Reihen-, Einstellungs-, Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen (einschließlich Sporttauglichkeit) ... Beratungen und Leistungen im Rahmen einer Fernreise.“ nach Empfehlungen der DOXS eG 2010 und GNN e.V. Gebührenempfehlungen - Stand 01.04.2007
Lichttherapie | a.A. |
Magnetfeldtherapie | a.A. |
Botoxinjektionen zur Faltenbehandlung | a.A. |
Hyaluronfiller zur Faltenglättung | a.A. |
Mikrowellenbestrahlung | a.A. |
EKG | 25,oo € |
Lungenfunktion | 25,00 € |
Medivitan-Aufbaukur (C) | a.A. |
Vitamin-C-Infusionen | a.A. |
Laborergänzung zur Gesundheitsuntersuchung (GU) | a.A. |
Großes Labor | a.A. |
Kleines Labor | a.A. |